Verhaltenskodex der RoeCon GmbH für Lobbying-Tätigkeiten gem. § 7 LobbyG 2012
In Entsprechung mit den Bestimmungen des Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetz („LobbyG“) hat unsere Gesellschaft folgenden Verhaltenskodex für allfällige Lobbying-Tätigkeiten beschlossen. Dieser Kodex regelt den Umgang mit Funktionsträgern und legt die Grundsätze für eine transparente und verantwortungsvolle Ausübung der Lobbying-Tätigkeiten fest.
Professionalität
Wir bekennen uns zu einem verantwortungsbewussten und nachhaltigen Verhalten. Unser Handeln erfolgt in Übereinstimmung mit den von uns öffentlich vertretenen Positionen. Im Dialog mit Entscheidungsträgern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft orientieren wir uns an Sachpositionen und bringen unser Wissen konstruktiv in die Entscheidungsfindung ein.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Bei der Ausübung unserer Tätigkeit befolgen wir die nationalen, europäischen und internationalen Gesetze, insbesondere das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetz. Wir registrieren alle Lobbyisten im Lobbying- und Interessenvertretungs-Register. Bei erstmaliger Kontaktaufnahme mit Funktionsträgern informieren wir über unsere Rolle in der Interessensvertretung und die Person und Anliegen des Auftraggebers.
Integrität und Lauterkeit
Integrität ist elementarer Bestandteil unserer Unternehmenskultur und auch die Basis für die Ausübung aller Lobbying-Tätigkeiten. Bei der Beschaffung und Weiterleitung von Informationen für die Entscheidungsfindung in Gesetzgebung und Vollziehung und bei der Durchsetzung von Interessen wenden wir keine unredlichen oder unlauteren Mittel an.
Verbot von Korruptionshandlungen oder sonstigem, ungebührlichem Verhalten
Wir gewähren Funktionsträgern keinerlei verbotene Vorteilszuwendungen und stellen diesen solche auch nicht in Aussicht. Wir vermeiden jeden Anschein von unsauberem oder illegalem Verhalten.
Respekt
Wir pflegen mit allen Funktionsträgern einen offenen und respektvollen Umgang. Wir informieren uns über die für Funktionsträger maßgeblichen Tätigkeitseinschränkungen und Unvereinbarkeitsbestimmungen, soweit diese öffentlich kundgemacht sind, und respektieren diese.
Ehrlichkeit
Wir erklären offen die Interessen unseres Auftraggebers. Transparenz ist ein maßgebliches Kriterium unserer Interessenvertretung. Daher werden Funktionsträger über zentrale Positionen zu Fragestellungen, die die von uns vertretenen Interessen berühren, stets wahrheitsgemäß, aktuell und korrekt informiert. Von einer möglicherweise irreführenden Darstellung von Fakten nehmen wir jedenfalls Abstand.
Vertraulichkeit/Geheimhaltung
Wir stellen die erforderliche Geheimhaltung vertrauenswürdiger Informationen sicher. Diese werden weder verbreitet noch für andere Zwecke verwendet.
Salzburg, 15. Juli 2022